Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
(§1 Bundesnotarordnung)
Seit 1991 bin ich als Notar vereidigt.
Die Einschaltung eines Notars ist für verschiedenste Vorgänge notwenig – von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung bis hin zum Kauf eines Hauses, der Gründung einer Gesellschaft, der Abfassung eines Erbvertrages oder eines Übergabevertrages.
Die Gebühren einer notariellen Beurkundung sind in der Kostenordnung festgelegt und richten sich nach dem Wert, auf den sich die notarielle Tätigkeit bezieht.