d) Unternehmensnachfolge
Ein rechtzeitiger Übergang des Unternehmens - auch in Teilschritten - sichert den Bestand des Unternehmens und die optimale Ausnutzung der bestehenden Steuerfreibeträge.
e) Vorsorge- und Betreuungsvollmacht,
Patientenverfügung
Wer regelt Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie wegen Alters oder Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind?
Wer berücksichtigt Ihre persönlichen Wünsche bezüglich der Art und Weise Ihrer Behandlung im Krankheitsfall?
Wenn von Ihnen keine rechtzeitige Vorsorge getroffen worden ist, bestellt das Gericht in diesen Fällen einen amtlichen Betreuer.
Nur durch eine rechtzeitig verfasste Vorsorge- und Betreuungsvollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Wünsche kennt,
diese auch durchsetzt und für Sie handeln kann.
Hier kann nur Vorsorge helfen. Dafür ist eine umfassende Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten, der Risiken und der Begrenzung der Risiken erforderlich.